Zufluchtstelle für Mädchen und junge Frauen
Angebote
2. Betreuung
Die Mädchen und jungen Frauen werden in der Zufluchtstelle rund um die Uhr von weiblichem Fachpersonal betreut. Sie finden durch den bereitgestellten Wohnraum Schutz, eine Auszeit, Ruhe zum Nachdenken und Distanz zu ihrer Herkunftsfamilie. Sie werden in der Krise aufgefangen und darin unterstützt, wieder psychische Stabilität zu erlangen.
Die Fachfrauen begleiten sie bei der Klärung ihrer Situation mit der Familie.
Die gesamte Zeit des Zufluchtstellenaufenthaltes stehen wir in engem Austausch mit dem Jugendamt bzw. der zuständigen Bezirkssozialarbeit und allen Personen, die zum Umfeld des Mädchens/der jungen Frau gehören.
Jedes Mädchen bekommt eine Bezugsbetreuerin an die Seite gestellt, mir der regelmäßige Gespräche stattfinden. Wir informieren die Mädchen und jungen Frauen über ihre rechtliche Situation und vermitteln bei Bedarf TherapeutInnen, AnwältInnen, Kliniken und Beratungsstellen.
Im Rahmen der gruppenpädagogischen Angebote sowie durch das Zusammenleben in der Mädchengruppe können sich die Mädchen und jungen Frauen untereinander über ihre Erfahrungen austauschen. Bei der Alltagsbewältigung werden die Mädchen und jungen Frauen von den Mitarbeiterinnen tatkräftig unterstützt und in ihrer Eigenverantwortlichkeit gefördert. Es wird drauf hingewirkt, dass Schule, Ausbildung und Beruf auch während dem Aufenthalt in der Zufluchtstelle besucht bzw. ausgeübt werden.
Die Mädchen und jungen Frauen sollen sich aktiv am Hilfeprozess beteiligen und werden im Sinne der Transparenz über alles, was sie betrifft informiert.
Gemeinsam mit den Mädchen und jungen Frauen sowie allen anderen am Hilfeprozess Beteiligten werden tragfähige Zukunftsperspektiven erarbeitet und erste Schritte umgesetzt.
Wir wollen die Mädchen soweit stärken, dass sie erste Schritte in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben gehen können.
Aufenthaltsdauer:
Der Aufenthalt in der Zufluchtstelle kann nur eine Nacht bis hin zu einigen Monaten dauern. Ziel ist es, das Mädchen/die junge Frau nach der Zufluchtstelle in eine geeignete Anschlussmaßnahme (z.B. betreute Wohngruppe, Pflegefamilie) zu vermitteln. Oder die Probleme in der Familie sind so weit lösbar, dass das Mädchen wieder zurückkehren kann und ein konstruktiver Neubeginn möglich ist. Manchmal entscheiden sich Mädchen auch zur Familie zurückzugehen, obwohl sich an konflikthaften Situation nichts geändert hat.
Ziele:
- schnelle Gewährleistung von Schutz und Sicherheit
- Stabilisierung und Entlastung
- Unterstützung bei der Krisenbewältigung und Entwicklung eines tragfähigen Lebensentwurfes
- Situationsklärung und Perspektivenentwicklung
- Förderung von Selbstvertrauen und Eigenverantwortung
- Aufbau von tragfähigen Beziehungen und eines sozialen Netzes
Die wichtigsten Regeln:
- Geheimhaltung der Adresse. Die Mädchen und jungen Frauen dürfen niemandem sagen, wo sie wohnen und keinen Besuch empfangen.
- Alkohol, Drogen und Gewalt sind in der Zufluchtstelle verboten. Auch Beleidigungen, rassistische oder sexistische Bemerkungen werden als nicht akzeptiertes Verhalten thematisiert.
- Alle Bewohnerinnen beteiligen sich an den notwendigen Arbeiten im Haushalt. - Je nach Alter haben alle Mädchen und jungen Frauen Ausgang, um 19 Uhr ist das gemeinsame Abendessen. Über Nacht wegzubleiben ist während der Zeit in der Zufluchtstelle nicht bzw. nur in Ausnahmefällen erlaubt.
- Am wöchentlichen Gruppenabend treffen sich alle Bewohnerinnen und zwei Betreuerinnen für gemeinsame Gespräche, Konfliktklärungen, Diskussionen, zu Spielen oder sonstigen Freizeitaktivitäten.
- In der Zufluchtstelle gehen die meisten Mädchen und jungen Frauen weiterhin zur Schule, Ausbildung oder in die Arbeit. Wenn dies nicht möglich ist, wird gemeinsam eine individuelle Tagesstruktur erarbeitet.
Für eine gute Zusammenarbeit und ist die aktive Mitwirkung seitens der Mädchen und jungen Frauen sehr wichtig.
