Zufluchtstelle für Mädchen und junge Frauen
Angebote
4. RIF - Rückführung in die Familie
Zusätzlich zur Inobhutnahme und stationären Unterbringung bietet die Zufluchtstelle für die Bewohnerinnen von 13-17 Jahren im Bedarfsfall eine begleitete Rückführung in die Familie (RiF) an.
RiF bedeutet eine Begleitung des Mädchens und der Familie bei Rückführung in die Familie sowohl durch eine Familientherapeutin, die systemisch mit der Familie arbeitet, als auch durch eine Sozialpädagogin, die das Mädchen unterstützt.
Durch RiF soll die Familie bei der Konfliktbewältigung und beim gewaltfreien Zusammenleben unterstützt werden. Die Inobhutnahme ist eine Zäsur und bietet die Möglichkeit eines „Neustarts“ in der Familie, nachhaltige Problemlösungen und gemeinsame Perspektiven werden gemeinsam mit Unterstützung der Familientherapeutin erarbeitet. RiF kann auch als überbrückendes Angebot zwischen Zufluchtstelle und dem Einsetzen weiterführender Hilfen (z.B. ambulante erzieherische Hilfe) eingesetzt werden.
Weitere Informationen unter: Flexible Hilfen ambulant
