3. Präambel für die Standards zu sexueller Gewalt und Gewaltprävention von IMMA e.V.

 

 

Präambel 

 

 

Jedes Mädchen hat das Recht in einer gewaltfreien Situation aufzuwachsen.

 

Neben der strafrechtlichen Definition („Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“,

§174 ff StGB) existieren viele unterschiedliche Definitionen von sexueller Gewalt, zum Beispiel:

„Missbraucht ein Erwachsener ein Kind sexuell, so benutzt er die Liebe, die Abhängigkeit oder das Vertrauen des Kindes für seine sexuellen Bedürfnisse – und setzt sein Bedürfnis nach Unterwerfung, Macht oder Nähe mit Gewalt durch. Er gefährdet die Lebens- und Entwicklungsgrundlage und schädigt die Seele des Kindes.“

 

Des Weiteren ist sexuelle Gewalt in der Regel gekennzeichnet durch:

  • nicht nur sexuelle Handlungen sondern auch durch eine sexuell aufgeladene Atmosphäre
  • die mangelnde Einfühlung in das Kind
  • das Gebot der Geheimhaltung
  • geplantes Handeln des Täters/der Täterin
  • immer wiederkehrende Taten

 

Unter sexueller Übergriffigkeit im weiteren Sinne begreifen wir auch sexistisches Verhalten gegenüber Frauen und Mädchen. Hierin spiegelt sich eine Haltung, die Frauen und Mädchen herabwürdigt, verachtet, abwertet und auf den Objektstatus reduziert.

 

Jegliche Form von Gewalt ist von kulturellen, strukturellen und personalen Aspekten geprägt. Der kulturelle Aspekt legitimiert strukturelle Gewalt. Strukturelle Gewalt wird durch Organisationen, Institutionen und Machtinstrumente ausgeübt und äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen und Lebenschancen. Personale Gewalt wird immer von einzelnen Menschen verübt, die Teil dieses Systems sind (nach Johan Galtung).

 

Das bedeutet, dass sexuelle, körperliche und psychische Gewalt gegen Frauen und Mädchen zwar personal ausgeübt wird aber immer auch kulturell und strukturell durch die bestehenden Machtverhältnisse, in diesem Fall der Geschlechterhierarchie legitimiert ist. Auch Rassismus und Diskriminierung auf Grund von Behinderung oder sexueller Orientierung sind in diesem Kontext zu sehen.

 

Auch Frauen und Mädchen tragen Gewaltstrukturen mit, verfestigen diese und üben personale Gewalt aus.

 

IMMA macht es sich zur Aufgabe, neben der personalen Ebene immer auch die strukturelle Ebene von Gewalt zu berücksichtigen. Daraus leiten sich für die Mitarbeiterinnen der IMMA Haltungen, Ziele und Maßnahmen im Bereich Intervention und Prävention zum Thema sexuelle Gewalt ab. Die Haltungen, die IMMA vertritt sind im Folgenden aufgeführt.

 

Standards zu sexueller Gewalt und Gewaltprävention von IMMA e.V.

 

Allgemeines

  1. IMMA versteht sexuelle Gewalt als massiven Ausdruck von gesellschaftlichen Macht- und Unterdrückungsverhältnissen (Geschlechter- und Generationenverhältnis).
  2. Für die Mitarbeiterinnen der IMMA hat der Schutz des Mädchens/der jungen Frau höchste Priorität. Jede Mitarbeiterin hat die Aufgabe Mädchen/junge Frauen in Gewaltsituationen (jegliche Gewaltform) sofort bzw. so schnell wie möglich zu schützen.
  3. Alle Mitarbeiterinnen sind sich des Machtgefälles zwischen Fachfrau und Mädchen/junger Frau bewusst.
  4. Die Mitarbeiterinnen wissen um ihre Vorbildfunktion für Mädchen und junge Frauen.
  5. Die Mitarbeiterinnen sind offen für Anregungen, Ideen, Wünsche der Mädchen/jungen Frauen.
  6. IMMA arbeitet mit Mädchen und jungen Frauen, deren Grenzen zumeist überschritten wurden. Deshalb legen die Mitarbeiterinnen besonderes Augenmerk darauf Grenzen bei sich selbst und beim Klientel wahrzunehmen, zu setzen, zu wahren und zu akzeptieren.

 

Schwerpunkt Intervention

  1.  Die Mitarbeiterinnen stellen Transparenz und Entscheidungsmöglichkeiten für das Mädchen her (entsprechend den Möglichkeiten des jeweiligen Mädchens).
  2. Die Mitarbeiterinnen besitzen Fachkompetenz und Handlungswissen zur Beendigung von Gewaltsituationen und die Bereitschaft der Aktualisierung dieses Wissens.
  3. Die Mitarbeiterinnen halten sich an jeweilige gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit Daten und mit Schweigepflicht.

 

Schwerpunkt Prävention

  1. IMMA versteht alle Maßnahmen, die Mädchen wertschätzen, fördern und stärken als Beitrag dazu, dass sich Mädchen besser schützen oder ihr Verhaltensrepertoire erweitern können.

 

Arbeit mit Tätern und Täterinnen

  1. IMMA versteht alle Maßnahmen, die Mädchen wertschätzen, fördern und stärken als Beitrag dazu, dass sich Mädchen besser schützen oder ihr Verhaltensrepertoire erweitern können.
  2. Die Mitarbeiterinnen sind sich im klaren, dass in den Bezugssystemen der Mädchen Täterstrukturen bzw. Täter und Täterinnen vorhanden sein können/sind und zum Wohle des Mädchens mit diesen in Kontakt gegangen/gearbeitet wird.