Spenden & Fördern

Finanzierung und Dank

1. Öffentliche Gelder

IMMA bekommt Fördermittel von unterschiedlichen Kostenträgern. Ein hauptsächlicher Geldgeber ist das Sozialreferat der LH München. Über das Stadtjugendamt werden die der Jugendsozialarbeit zugehörigen Einrichtungen Beratungsstelle, Zora Gruppen und Schulprojekte, Kontakt- und Informationsstelle, Wüstenrose durch einen Zuschuss im Rahmen eines 3-Jahres-Vertrags finanziert.

Das Amt für Wohnen und Migration finanziert über Zuschuss Mirembe, das Wohnprojekt für besonders schutzbedürftige geflüchteten Frauen* sowie die Schulworkshops zur Wertevermittlung für geflüchtete und migrantische junge Menschen.

Ein weiterer Geldgeber ist der Bezirk Oberbayern – er finanziert per Entgelt die Betreuung der Klientinnen* der Einrichtung SchrittWeise - Eingliederungshilfe - Betreutes Einzelwohnen für psychisch kranke Frauen* über § 53,54 SGB IX.

Zu den gesetzlichen Jugendhilfeleistungen gehören die Einrichtungen IMMA AEH für Mädchen* und junge Frauen*, Flexible Hilfen - Intensiv betreutes Wohnen, die Zufluchtstelle sowie die Wohngruppe Imara. Die stationären Angebote Zufluchtstelle, Imara und Flexible Hilfen haben Tagesentgelte, die jeweils von den belegenden Jugendämtern pro Fall entrichtet werden. Der Bereich Ambulante Erzieherische Hilfen wird vom Stadtjugendamt München über Stellen pauschal finanziert.

Des Weiteren erhält die Wüstenrose eine Förderung vom Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen des Bayerischen Netzwerks für die Prävention und Beratung von FGM/C. Die Psychosoziale Prozessbegleitung wird über Fallpauschalen beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz abgerechnet. Der Landkreis Fürstenfeldbruck unterstützt das Beratungsangebot KIM für Mädchen* und Jungen* mit sexueller und häuslicher Gewalterfahrung für Klient*innen aus dem Landkreis.

Wir bedanken uns ganz herzlich für die langjährige Finanzierung und Unterstützung durch die öffentlichen Geldgeber:

  • LH München Sozialreferat, Stadtjugendamt, Amt für Wohnen und Migration
  • Landkreise München und Fürstenfeldbruck
  • Bezirk Oberbayern
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Bayerisches Staatsministerium der Justiz


2. Bußgelder

IMMA e.V. erhält als gemeinnütziger Verein Bußgeldzuweisungen. Wir bemühen uns, Richter*innen und Staatsanwält*innen dafür zu gewinnen, unserem Verein Bußgelder zuzuweisen. Bußgeldzuweisungen erhalten wir regelmäßig vor allem von:

  • Richter*innen des Amts- und Landesgerichtes München
  • Staatsanwält*innen der Abteilungen Allgemeines, Verkehr, Wirtschaft und Jugend


3. Förderinstitute, Stiftungen und Unternehmen

Förderinstitutionen, Stiftungen und Unternehmen, die uns in den letzten Jahren immer wieder Gelder und Sachspenden haben zukommen lassen, sind:


4. Privatspender*innen, Ehrenamt und Mitfrauen*

Es gibt zahlreiche Privatspender*innen, deren Zuwendungen wir sehr schätzen. Durch ihre finanzielle Unterstützung können wir einzelnen Mädchen* und Frauen* schnell und unbürokratisch helfen, wo es Notlagen und Bedarf gibt. Privatspenden ermöglichen z. B. den Kauf von Kleidung, Schulmaterial, Kinderausstattung, Fahrkarten oder neuen SIM-Karten für besonders gefährdete Mädchen*. Auch medizinische Zuzahlungen oder Umzüge können mitfinanziert und gruppenbezogene Unternehmungen wie Kino- und Museumsbesuche, Ausflüge oder erlebnispädagogische Maßnahmen realisiert werden. Aktivitäten wie diese stärken das Gemeinschaftsgefühl und geben den Mädchen* und Frauen* ein Stück Normalität und Freude zurück.

Wir bedanken uns für das ehrenamtliche Engagement und für die Spenden der Frauen* der AAUPW (Association of American University and Professional Women) und bei allen anderen Ehrenamtlichen, die insbesondere geflüchtete Frauen* und deren Kinder im Wohnprojekt Mirembe und die Bewohnerinnen* von Imara unterstützen.

Ein herzliches Dankeschön geht auch an alle Mitfrauen* und Förderfrauen* des Vereins IMMA e.V. Sie identifizieren sich in besonderem Maße mit den Zielen von IMMA und tragen den Verein finanziell mit.