Zufluchtstelle für Mädchen und junge Frauen

Grundlagen

Rechtsgrundlagen:

  • bei Minderjährigen: Inobhutnahmen nach §42 SGB VIII
  • Hilfe zur Erziehung in Form von stationärer Heimunterbringung §27/§34  SGB VIII 
  • Hilfe für junge Volljährige in Form von stationärer Heimunterbringung §41/§34 SGB VIII 
  • §8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • bei minderjährigen Mädchen Rückführung in die Familie: Hilfe zur Erziehung nach §27 (2) SGB VIII als individuelle Zusatzleistung

 

Die Mitarbeiterinnen der Zufluchtstelle unterliegen der Schweigepflicht und den rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes.

 

Haltung:
Die Grundhaltung der Mitarbeiterinnen ist von Akzeptanz und Wertschätzung geprägt. Das pädagogische Handeln basiert auf Transparenz und einer am Prozess orientierten Arbeitsweise. Wir begleiten Mädchen aus allen Kulturkreisen in ihrer Entwicklung, indem wir sie unterstützen, konfrontieren und fördern.

 

Feministisch-parteiliche und systemische Mädchenarbeit:
Unsere Arbeit basiert auf der Grundlage parteilicher feministischer Mädchenarbeit, die die geschlechtsspezifischen Sozialisationsbedingungen von Mädchen und jungen Frauen mitdenkt.
Diesen verknüpfen wir mit dem systemischen Arbeitsansatz, der die Bezugssysteme des Mädchens/der jungen Frau einbezieht.
Die Erfahrung von Gewalt aufgrund ihres Geschlechtes und ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft oder Hautfarbe sind Orientierungspunkte für unser pädagogisches Handeln.
Die Entwicklung einer positiven Identität als Frau soll ermöglicht und die Selbstbestimmungsfähigkeit gefördert werden.

 

Interkulturelle Mädchenarbeit:
Das Aufwachsen im Spannungsfeld mehrerer Kulturen führt auf der individuellen Ebene häufig zu Konflikten, die wir – auch vor dem Hintergrund gesellschaftspolitischer Prozesse – reflektieren und thematisieren. Dazu gehören auch die Beratung und der Schutz von Mädchen und jungen Frauen, die von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind.
Für unsere pädagogische Arbeit ist es wichtig, dass im Team Frauen mit Migrationshintergrund vertreten sind und alle Mitarbeiterinnen die Bereitschaft mitbringen, eigene Vorbehalte, Ängste und Unsicherheiten gegenüber Fremdem zu hinterfragen und rassistisches Verhalten abzubauen. Damit fördern wir, auch in Vorbildfunktion für die Mädchen und jungen Frauen, einen konstruktiven Umgang zwischen Menschen unterschiedlichster Herkunft.

 

Freiwilligkeit:
Der Aufenthalt in der Zufluchtstelle basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Das bedeutet, dass sich die Mädchen und jungen Frauen (abhängig vom Alter in Rücksprache mit dem Jugendamt) auch entscheiden können, die Zufluchtstelle zu verlassen.

 

Ganzheitlichkeit:
Im Sinne der Ganzheitlichkeit orientiert sich unsere Arbeit an allen Aspekten der Persönlichkeit der Mädchen, ihren Lebenszusammenhängen und ihrer Lebensgeschichte. Auffälliges Verhalten wird immer auch in seiner Funktion als Überlebens- und Bewältigungsmechanismus verstanden.

 

Ressourcenorientierung:
Die Stärken, Kompetenzen und Selbstheilungskräfte der Mädchen werden in die Betreuungsarbeit fokussiert. Die Mädchen werden in ihrer Selbstverantwortung gefördert.